Hustemeier Maschinenbau

Unser Unternehmen: Hustemeier Maschinenbau

Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des Maschinen- und Anlagenbaus.

Für Sie fertigen wir von A-Z. Unsere Spezialisierung sind dabei stets die Wünsche unserer Kunden.

Von der Konstruktion, der Fertigung bis hin zur Bearbeitung bieten wir Ihnen alles aus einem Guss, ob Stahl, Edelstahl oder verschleißfeste Werkstoffe. Zu unseren Kunden gehören die Zement- und Baustoffindustrie, Chemie- und Pharmaunternehmen. Aber auch als Zulieferer für Maschinenbauunternehmen werden wir tätig.

Unser flexibler und prompter Service ist stets ein Garant für die Einsatzfähigkeit und Wertbeständigkeit unserer Maschinen und Anlagen.

Fordern Sie uns!

Maschinenpark

Für die Realisierung der Arbeiten steht uns ein umfangreicher, moderner Maschinenpark zur Verfügung, der stets gewartet und modernisiert wird, um den Ansprüchen unserer Kunden jederzeit gerecht zu werden. Wir verfügen über:

2 Drehbänke, konventionell, Spitzenhöhe bis 250 mm, Spitzenweite bis 2000 mm
CNC Bearbeitungszentrum, X = 1600 mm, Y = 400 mm, Z = 425 mm
CNC Vertikal-Fräsmaschine, X = 485 mm, Y = 385 mm, Z = 380 mm
Nutzenziehmaschine bis 28 mm
CNC Bandsägeautomat bis 320 mm
Bandsäge bis 250 mm
diverse Bohrmaschinen
2 Walzen
4 MIG / MAG Schweißanlagen
WiG Schweißanlage
Plasma-Schneidanlagen bis 38 mm Materialstärke
Profilstanze
hydraulische Tafelschere bis 10 mm
Abkantpresse bis 2500 mm bei 5 mm Materialstärke
Lieferprogramm
Wir fertigen für Sie nach Ihren Zeichnungen, Skizzen und Vorgaben.

Auflockerungsboden
für Silo Ø 6000 mm

Ausräumer Ø 4450 mm

Stahlbau Bedienungsbühne

Trogkettenförderer

Trogkettenförderer

Trogkettenförderer Spannstation

Trogkettenförderer Spannstation

Umlenktopf

Umlenktopf

Umlenktopf

Verteiler-Weiche pneumatisch

Verteiler-Weiche pneumatisch

Verteiler-Weiche pneumatisch

Verteiler-Weiche
motorisch

Verteiler-Weiche

Hebe- und Verladetraverse

Motorkonsolen bearbeitet

Motorkonsolen bearbeitet

Magnetabscheider

Pendelklappen

Muldengurtförderer

Staubbunker

Staubbunker

Beladegarnitur

Sichter

Selbstverständlich erhalten Sie für unsere Maschinen und Anlagen sämtliche Ersatzteile - schnell und kostengünstig.

Kontakt und Anfahrt

Firma Hustemeier Maschinenbau
Inhaber: Ralf Hustemeier

Bunsenstraße 21
59229 Ahlen

Telefon: +49 2382 760-2240
Mail: hustemeier@rh-maschinenbau.de

Rechtliches


Herausgeber:
Hustemeier Maschinenbau
Bunsenstraße 21
59229 Ahlen
Telefon: +49 2382 / 760 - 2240
Email: hustemeier@rh-maschinenbau.de

Inhaber / Geschäftsführer: Ralf Hustemeier
Aufsichtsbehörden:
Finanzamt Beckum, Steuernummer 304 / 5087 / 0844 - USt.-ID: DE 226 828 736
Handwerkskammer Münster, Mitglieds-Nr.: 411 422 00
Verantwortlich für den Inhalt im Sinne des §6 TMG:
Ralf Hustemeier

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Ralf Hustemeier
Hustemeier Maschinenbau
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59229 Ahlen

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  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
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Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

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Änderung unserer Datenschutzbestimmungen:

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Fragen an den Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation:

Ralf Hustemeier
Hustemeier Maschinenbau
Bunsenstraße 21
59229 Ahlen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hustemeier Maschinenbau | Bunsenstraße 21 | 59229 Ahlen
- für Maschinenbau-, Werkzeugmacher-, Feinmechanik-, Metallbau-, Schlosserei- Montage- und Dreharbeiten –

§ 1 Geltung der Bedingungen

    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

  1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und verbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Unter nehmer 30 Kalendertage ab dem Datum des Angebotes gebunden, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist.
  2. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn der Unternehmer insoweit sein Einverständnis erklärt hat. Derartige Vereinbarungen sind schriftlich zur treffen.
  3. Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen des Unternehmers, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentliche einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten den Unternehmer nicht. Vielmehr gilt die offen sichtlich gewollte Erklärung.
  4. Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge des Unternehmers dürfen ohne dessen Geneh migung weder weitergegeben, veröffentlicht, Vervielfältigt noch sonstwie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzu geben.

§ 3 Preise, Preisänderungen

  1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatz steuer, die gesondert auszuweisen ist, ein.
  2. Die Preise verstehen sich ohne die Kosten für Verpackung und Fracht.
  3. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise des Unternehmers; übersteigen die letztgenannten Preis die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Lieferzeiten

  1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform, Verbindlichkeit ist nur dann gegeben, wenn eine diesbezügliche ausdrückliche Erklärung des Unternehmens erfolgt ist
  2. Der Unternehmer hat Verzögerungen und/oder die Unmöglichkeit seiner Lieferungen und Leistungen nur dann zu vertreten, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen das Leistungshindernis vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dieser Grundsatz gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen usw. , auch wenn die Hindernisse bei Lieferanten des Unter nehmers oder deren Unterlieferanten eintreten. Dementsprechend bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung des Unternehmers vorbehalten. Die Dauer einer vom Besteller im Falle der Leistungsverzögerung nach den gesetzlichen Vorschriften zu setzenden Nachfrist wird auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Unternehmer beginnt.

§ 5 Versand und Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Unternehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
  2. Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferung in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§ 6 Gewährleistung/Mängel

  1. Ist die vom Unternehmer erbracht Leistung bzw. der Liefergegenstand mangelhaft und/oder es fehlen zugesicherte Eigenschaften und/oder es tritt innerhalb der Gewährleistungsfrist eine Schadhaftigkeit durch Fabrikations- und Materialmängel ein, darf der Unternehmer nach seiner Wahl und unter Ausschluss sonstige Gewährleitungsansprüche des Bestellers Ersatz liefern oder nachbessern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
  2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung bzw. Abnahme und beträgt sechs Monate, soweit nicht gesetzlich zwingendeine längere Gewährleistungsfrist vorgeschrieben ist.
  3. Offensichtliche Mängel bei Werkleistungen können nach Abnahme nicht mehr geltend gemacht werden. Ansonsten sind zwecks Erhaltung von Gewährleistungsansprüchen des Bestellers derartige Mängel dem Unternehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Unternehmer bereit zu halten.
  4. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen - insbesondere bei Nachbestellungen – berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Ver- schlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen.
  5. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Unternehmers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Besteller eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
  6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  7. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  8. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für den Verkauf bereits gebrauchter Gegenstände. Diese werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.
  9. Steht der Unternehmer dem Besteller über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinaus zu Erteilung von Auskünften hinsichtlich der Verwendung seines Produktes zur Verfügung, so haftet er gem. § 7 nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
  10. Farbliche Unterschiede auf den feuerverzinkten Teilen, graues Erscheinungsbild sowie Ausbesserungen mit Zinkfarbe sind gemäß den gültigen Normen zulässig und stellen kein Mangel dar.

§ 7 Haftungsbegrenzung

    Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch den Unternehmer beruhen, sind sowohl gegen den Unternehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (PrdHG) bleiben unberührt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Unternehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, behält sich der Unternehmer das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsgegenstände).
  2. Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände dem Unternehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und den Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Besteller ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände - außer in den Fällen der folgenden Ziffern - zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
  3. Erfolgt die Lieferung für einen vom Besteller unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Bestellers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an den Unternehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Besteller gegenüber seinem Abnehmer seinerseits das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Besteller hiermit an den Unternehmer ab.
  4. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsgegenstände durch den Besteller nimmt dieser für den Unternehmer unentgeltlich vor. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen nicht dem Unternehmer gehörenden Waren steht dem Unternehmer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Faktoren- Wertes der Vorbehaltsgegenstände zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum einer neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Besteller dem Unternehmer im Verhältnis des Faktoren-Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsgegenstände Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Lieferanten verwahrt. Werden die Vorbehaltsgegenstände zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben in Ziff.3 vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Faktoren-Wertes der Vorbehaltsgegenstände, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert worden sind.
  5. Werden die Vorbehaltsgegenstände vom Besteller bzw. in dessen Auftrag als wesentlich Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung mit allen Nebenrechten, einschließlich der Einräumung einer Sicherungshypothek an den Unternehmer ab.
  6. Werden Vorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Bestellers eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an den Unternehmer ab.
  7. Wenn der Wert der für den Unternehmer nach den vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten den Wert der Forderungen des Unternehmers -nicht nur vorübergehende- um insgesamt mehr als 20% übersteigt, so ist der Unternehmer auf Verlangen der Bestellers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten seiner Wahl verpflichtet.
  8. Erfüllt der Besteller seine Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmer nicht oder nicht pünktlich und/oder wirkt er in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ein, so kann der Unternehmer unbeschadet das ihm zustehenden Anspruchs auf Erfüllung des Vertrages die Gegenstände heraus verlangen, sofern eine dem Besteller zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gesetzte ange- messene Frist erfolglos verstrichen ist. Hat der Besteller den Vertrag erfüllt, so hat der Unternehmer die Gegenstände zurückzugeben. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Abzahlungsgeschäfte, die dem Verbraucherkreditegesetz unterliegen.

§ 9 Zahlung

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen des Unternehmers nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.Bei Lieferungen im Gesamtwert unter EUR 1000,- liefert der Unternehmer per Nachnahme zzgl. Fracht und Verpackung.
  2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Unternehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
  3. Wenn dem Unternehmer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, dieser insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, ist der Unternehmer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Zudem ist der Unternehmer in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  4. Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Konkursverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist der Unternehmer auch berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
  5. Der Unternehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Unternehmer wird den Besteller über diese Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Unternehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  6. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Unternehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von 1% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens des Unternehmers bleibt vorbehalten. Dem Besteller bleibt es in den vorbezeichneten Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann maßgeblich ist.
  7. Die Aufrechnung seitens de Bestellers ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um rechtskräftige festgestellte oder vom Unternehmer nicht bestrittene Gegenforderungen handelt.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmer und Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz des Unternehmers ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen Unternehmer und Besteller nicht berührt
Hustemeier Maschinenbau